Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der implan event & production GmbH zur Nutzung von invitara
1. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung für sämtliche Verträge zwischen implan event & production GmbH (nachfolgend „implan“), Rotenbergstraße 39. 70190 Stuttgart und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung verschiedener Leistungen durch implan für den Kunden im Bereich des Teilnehmer- und Veranstaltungsmanagements. implan bietet hierbei insbesondere die folgenden Leistungen an, die der Kunde, je nach Auftrag in Kombination oder als einzelne Leistungen beauftragt.
- Nutzung des invitara Backends: Zugang zum invitara Backend zum Zwecke des Veranstaltungs- und Teilnehmermanagements.
- Customizing / individuelle Anpassungen
- Zurverfügungstellung von Mietgeräten
- Zurverfügungstellung von Internet
- Weitere Serviceleistungen: z.B. Check-In während der Veranstaltung vor Ort, Schulungen oder weitere Unterstützungsleistungen
Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmen“).
Maßgebend ist diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis von implan - nicht anerkannt, es sei denn, implan stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Vertragsschluss
Der Kunde kann per Telefon, per E-Mail oder über das auf der Website des Onlineshops vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an implan richten. Implan übersendet dem Kunden ein Angebot und gibt damit ein rechtlich bindendes Angebot an den Kunden ab. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber implan abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail annehmen. Der Vertrag zwischen Kunde und implan kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt.
Der Vertragstext wird von implan unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
Die Vertragssprache ist deutsch. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.
3. Leistungen von implan
Die von implan zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von implan und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3.1 Nutzung des invitara Backends
implan stellt den Zugang zum invitara Backend für die im Angebot genannte Anzahl von zugangsberechtigten Personen zur Verfügung. Die Nutzung des Backends beinhaltet die Möglichkeit zur Versendung und Verwaltung von Einladungen zu der Veranstaltung, die Verwaltung der angemeldeten Gäste sowie der Möglichkeit zur Erstellung von Landingpages, z.B. für die Veranstaltungsanmeldung oder für Bildergalerien.
Eine physische Überlassung der Software oder des Backend an den Kunden oder die Gäste der Veranstaltung erfolgt nicht. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an dem Backend für bis zu 5 Nutzer, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, das Backend mittels Zugriffs über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
Die Gäste erhalten keine Nutzungsrechte an der Software oder dem Backend.
implan schuldet lediglich die Versendung der Einladungen und ist nicht für die tatsächliche Zustellung verantwortlich.
Die Möglichkeit zur Anmeldung und Verwaltung von Gästen ist begrenzt auf die im Angebot angegebene Anzahl von Gästen. Bei Erreichen der maximalen Anzahl ist eine Anmeldung weiterer Gäste nicht möglich, bis der Kunde einzelne angemeldete Gäste ablehnt oder auf Grundlage eines neuen Angebots von implan die maximale Anzahl an registrierten Gästen erhöht.
Der Zugriff auf das Backend durch den Kunden erfolgt mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung. implan legt für den Kunden im Backend bis zu 5 Nutzerprofile an. Für die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ein Authenticator (z.B. Google Authenticator) erforderlich. Der Zugriff auf das Backend durch den Kunden ist zeitlich begrenzt auf die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit.
implan kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, das Backend jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. implan wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
3.2 Customizing / individuelle Anpassungen
Soweit dies gesondert vereinbart wird, passt implan das invitara backend individuell auf die Bedürfnisse des Kunden an. Die jeweils vorzunehmenden Anpassungen legen die Parteien im Vorfeld in Textform fest.
3.3 Zurverfügungstellung von Mietgeräten
Soweit dies gesondert vereinbart wird, vermietet implan dem Kunden Geräte, die der Kunde zum Scannen der QR-Codes auf den Einladungen nutzen kann. Die Bedingungen dieser Vermietung legt implan mit dem Kunden im Vorfeld in Textform fest. Der Kunde hat für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der implan ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm implan ein entsprechendes Versicherungsangebot ermitteln.
3.4 Zurverfügungstellung von Internet
Soweit dies gesondert vereinbart wird, stellt implan dem Kunden den Zugang zu Internet zur Verfügung. Den Umfang der Leistungsverpflichtung legen die Parteien im Vorfeld in Textform fest.
3.5 Weitere Serviceleistungen
Soweit dies gesondert vereinbart wird, erbringt implan weitere Serviceleistungen wie den Check-In vor Ort oder Unterstützungs- und Schulungsleistungen. Den Umfang der Leistungsverpflichtung legen die Parteien im Vorfeld in Textform fest. Die Abrechnung dieser Serviceleistungen erfolgt nach angefallenem Zeitaufwand und ergibt sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Angebot.
implan ist berechtigt, die Leistungen und Verpflichtungen aus dem Vertrag durch Einsatz von Subunternehmern zu erfüllen.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen gegenüber implan zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere
- die Bereitstellung aller für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen (z.B. abzufragende Informationen der Gäste und für die Gäste anzugebenden Informationen), die den technischen Vorgaben von implan entsprechen.
- Der Kunde erkennt an, dass die von implan bereitgestellte Software samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt ist und Betriebsgeheimnisse von implan darstellen. Der Kunde trifft Vorsorge, dass die Software vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
- die Information der Gäste, dass jeder Gast einen eigenen QR-Code und ein gültiges Ausweisdokument für den Einlass benötigt und ein Einlass ohne gültigen QR-Code oder gültiges Ausweisdokument verweigert wird.
- die Bereitstellung einer ausreichenden Internetverbindung für implan für die Durchführung der Einlasskontrolle während der Veranstaltung.
implan ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind den mit der Zurverfügungstellung der Inhalte verfolgten Zweck zu erreichen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die in dem verbindlichen Angebot angegebenen Preise.
Soweit nicht im Einzelfall anders angegeben, sind die von implan genannten Preise Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
Dem Kunden stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: Überweisung. Implan behält sich das Recht vor, je nach Höhe des Auftragswerts und der Bonität des Kunden im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnet implan je Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EUR. Kosten, die nach der zweiten Mahnung entstehen, werden von einem Inkassodienst gesondert berechnet. Die Festsetzung von Verzugszinsen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6. Support
Soweit dies gesondert vereinbart wird, richtet implan für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software und des Backends einen Support-Service ein. Anfragen können über einen Chat erfolgen. Der Chat ist von Montag bis Freitag in den Zeiten zwischen 08:00 bis 20:00 Uhr sowie während der Veranstaltung erreichbar. Für Supportleistungen während einer Veranstaltung erhebt implan eine Gebühr, die sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung ergibt. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Für Gäste erbringt implan keinen Support. Sollten sich Gäste an implan wenden, verweist implan die Gäste an den Kunden.
7. Gewährleistung
Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung des Backends (vgl. Ziff. 3.1) sowie der Zurverfügungstellung der Mietgeräte (vgl. Ziff. 3.3) gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts, soweit nicht nachfolgend anders vereinbart (§§ 535 ff. BGB). Hinsichtlich der sonstigen Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag.
Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
Der Kunde hat implan jegliche Mängel unverzüglich an folgende Kontaktdaten anzuzeigen:
E-Mail: nick.werkmann@implan-ep.de
Telefon: +49 17632379509
Das Risiko der Absage einer Veranstaltung trägt der Kunde.
8. Haftung
implan haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziff. 8.1 haftet implan bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von implan übernommener Garantien.
Ziff. 8 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Organen von implan.
9. Vertragslaufzeit und Beendigung
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der wirksamen Errichtung des Vertrags gemäß Ziff. 2.1. Er endet mit Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Das Recht zur fristlosen Kündigung für beide Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
implan wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden und seiner Gäste 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen.
10. Datenschutz
Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
Es obliegt dem Kunden zu entscheiden, welche personenbezogenen Daten der Gäste abgefragt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass für die Verarbeitung der abgefragten Daten entsprechende Rechtsgrundlagen vorliegen.
Gäste können auch den Vor- und Nachnamen von Begleitpersonen angeben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass eine Information gemäß Art. 14 DSGVO gegenüber Begleitpersonen durch implan nicht erfolgt, da implan keine Kontaktdaten dieser betroffenen Personen vorliegen.
Sofern und soweit implan im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Gäste hat, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (siehe Anhang). In diesem Fall wird implan die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Textform.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart.